Anmerkung vom 15. Juni 2023: wir wurden gebeten. die im nachfolgenden Artikel geschwärzte Stelle unleserlich zu machen.
Wien hatte immer schon eine besondere Beziehung zu Russland. Wer erinnert sich nicht an die Goldenen Zeiten als die Geschäfte rund um die Kärnterstraße ihre Auslagen auch mit kyrillischen Beschriftungen versehen haben. Seit Einführung der westlichen Sanktionen in Folge der russischen Invasion in der Ukraine ist das russische Geschäft allerdings zum Stillstand gekommen. Stattdessen sehen wir jetzt ukrainische SUVs mit Kofferraum voll Geld rund um das Hyatt kreisen.
In unserer kurzen Geschichte geht es um den von Russen kontrollierten Krypto-Zahlungsdienstleister Mercuryo. Der soll, wie das Online Finanzmagazin FinTelegram berichtet, trotz der Sanktionen weiterhin im Westen aktiv sein und soll darüber hinaus auch Scams unterstützt haben. FinTelegram hat berichtet, dass die estländische FIU der Mercuryo bereits im Februar 2023 die Krypto-Lizenz entzogen hatte wegen Problemen mit Geldwäsche. Darüber hinaus hat die FIU auch festgestellt, dass die russische Eigentümerstruktur nicht transparent offengelegt wurde. Seither war Mercuryo ohne estländische Lizenz in der EU aktiv.
Gegen die diesbezüglichen Berichte auf FinTelegram ist Mercuryo vorgegangen und hat die österreichische Rechtsanwaltskanzlei Binder Grösswang mandatiert (Anmerkung: der Fall ist komplizierter als hier dargestellt). Konkret hat der Partner Michael Horak den Fall Mercuryo übernommen, eine Einstweilige Verfügung beantragt – und verloren. Binder Grösswang hatte kein Problem damit, dass eine EU-Aufsichtsbehörde ihrem neuen Klienten bereits vor dem Onboarding wegen der intransparenten Eigentümerstruktur und Geldwäsche-Problemen die Lizenz entzogen hatte.
Die beklagte Partei hat wegen der Vorgangweise von Binder Grösswang Anzeige bei der Rechtsanwaltskammer erstattet. In der Anzeige wird der Rechtsanwaltskanzlei vorgeworfen, dass sie trotz der bestehenden Sanktionen gegen Russland, russische Klienten dabei unterstützt, weiterhin ihre illegalen Finanzgeschäfte im Westen durchführen zu können.
Der Bruch von Sanktionen der Europäischen Union ist nach § 11 SanktionenG und § 79 AußWG mit gerichtlicher Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht. Ein Verstoß wäre außerdem standeswidrig und könnte die Kanzlei daher strafgerichtlicher Verfolgung aussetzen.
Wir sind sehr gespannt wie dieser Fall ausgeht. Für Aufregung in der Wiener Krypto-Szene ist jedenfalls gesorgt. Es gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.