Friedrich Scheck und seine Bundestags-Immobilie

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In Kürze geht es weiter mit dem Prozess um die YLine AG, wo der ehemalige Vorstandsvorsitzende der ECO Business Immobilien AG, Kommerzialrat Friedrich Scheck, in Verbindung mit seinen Aktientransaktionen wegen schweren gewerbsmäßigen Betrug und Insiderhandel angeklagt ist. Bekanntlich war Friedrich Scheck Aufsichtsratsvorsitzender der YLine Internet Business Services AG und hat erst durch den Verkauf seiner durchwegs maroden Software-Unternehmen an die YLine sein Vermögen gemacht. Diese Spekulation wäre beinahe schief gegangen, denn, wie Friedrich Scheck laut den uns vorliegenden Protokollen des Gerichts selber ausführte, hatte er sich dabei fast übernommen. Er hätte alle seine YLine-Aktien für Kredite verpfändet und war schwer verschuldet.

Friedrich Scheck hat damals, am Beginn des Internets, als Insolvenzverwalter seine Kenntnis über marode Softwarefirmen ausgenutzt und einige davon übernommen, um diese dann über komplexe, steueroptimierte Transaktionen in seiner i-online Software ag zusammenzuführen. Diese i-online Software ag wollte er im Zuge des New Economy Hypes im Jahr 2000 an die Börse bringen. Das Problem war allerdings, dass sich keine Investmentbank fand, die diesen Börsengang machen wollte. Da war laut Auskunft der Banker dann doch zu Vieles in der Bilanz  seltsam. Also verkaufte Friedrich Scheck über Vermittlung des Aufsichtsratsvorsitzenden der YLine AG, Ernst Hofmann, Anteile an seiner i-online software ag an die YLine AG und erhielt im Zuge dieser Transaktion knapp 200.000 Aktien der YLine. Die soll er – laut Anklage – unter Ausnutzung seines Insiderwissens dann verkauft und den Grundstock für seine Entschuldung und sein Vermögen gelegt haben. Die Aktientransaktionen sind durch die österreichische Finanzmarktaufsicht bestätigt worden.

Bei seiner Einvernahme vor Gericht im Juni 2014 beklagte Friedrich Scheck, dass er alleine durch das Verfahren der YLine schon schwer geschädigt sei. Letztlich wäre er kurz davor eine Immobilie in Berlin sehr profitabel an den Deutschen Bundestag zu vermieten. Da würde ihn dieses Verfahren massiv stören. Eine aufreizende Argumentation aber es sieht so aus, als würde das Verfahren für Friedrich Scheck noch einige, viele Wochen weitergehen. Ausgeschieden aus dem Verfahren, wie er beantragt hat, wird er nicht. Mal sehen, was der Deutsche Bundestag jetzt macht?! Härter verhandeln meine ich!

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