Dumm gelaufen: Ehemaliger Finanzminister Grasser hat kein Glück beim Verfassungsgerichtshof
Das kam wirklich überraschen. Die Wiener Startanwälte rund um Norbert Wess und Manfred Ainedter hatten erwartet, dass die verurteilten Angeklagten im Buwog-Prozess zumindest teilweise mit ihren Anträgen beim Verfassungsgerichtshof durchkommen würden. Aber der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (KHG) und vier weitere Angeklagte sind mit ihren Anträgen abgeblitzt, teilte der VfGH am Mittwoch mit. KHG war immer überzeugt, dass er unschuldig sei und nicht verurteilt werden würde.