Das kam wirklich überraschen. Die Wiener Startanwälte rund um Norbert Wess und Manfred Ainedter hatten erwartet, dass die verurteilten Angeklagten im Buwog-Prozess zumindest teilweise mit ihren Anträgen beim Verfassungsgerichtshof durchkommen würden. Aber der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser (KHG) und vier weitere Angeklagte sind mit ihren Anträgen abgeblitzt, teilte der VfGH am Mittwoch mit. KHG war immer überzeugt, dass er unschuldig sei und nicht verurteilt werden würde.
KHG und weiteren Angeklagten wurde vorgeworfen, bei der Privatisierung der Bundeswohnungen 2004 und der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower illegal mitkassiert zu haben. 2020 fielen die Urteile und Grasser fasste noch nicht rechtskräftig acht Jahre Häfn aus und bekämpft das Urteil. Verurteilt wurde auch der angeklagte Steuerberater Gerald Toifl.
Zu Fall gebracht hat Grasser im Buwog-Prozess der ehemalige Kabinettschef in der damaligen ÖVP/FPÖ-Regierung, Willi Berner. Der hatte dem Gericht von der angeblich stattgefundenen Verschwörung zur Aufteilung des Staatsvermögens berichtet und das wurde von der Richterin als glaubhaft gewertet. Berner hat sich die letzten Jahre als der Mann fürs Grobe beim Investor Ronny Pecik verwendet.
Bei den abgelehnten Anträgen an den VfGH ging es um den Vorwurf, dass die vorsitzende Richterin Marion Hohenecker befangen gewesen wäre. Unter anderem hat der Befangenheit von Richtern und die Hemmung von Verjährungsfristen. Schuld an der Befangenheit soll auch der Mann der Richterin, der Korneuburger Strafrichter Manfred Hohenecker, sein. Der wurde für Grasser-kritischen Tweets vom Obersten Gerichtshof als zweite und letzte Disziplinarinstanz verurteilt (er brachte daraufhin Beschwerde wegen Verletzung des Datenschutzes ein und kündigte eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an)
Die im Buwog-Prozess eingebrachten Anträge wegen Befangenheit haben Hohenecker und ihre Beisitzer nach kurzer Beratung abgelehnt und den Prozess fortgesetzt.
Grasser und die anderen Angeklagten vertraten die Ansicht, es sei verfassungswidrig, dass über die Ablehnung eines Richters eines Schöffengerichtes wegen Befangenheit dieses Gericht selbst zu entscheiden habe.
Laut VfGH spreche aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts dagegen, dass die Entscheidung über die Ausschließung eines Richters zuerst vom Schöffengericht getroffen werde. Diese Entscheidung könne durch eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Strafurteil bekämpft werden.
Der geborene Kärntner und langjährige Freund von Jörg Haider war zu seiner Zeit als Minister sicher auch einer der Wiener Wilden. Ob er sich aus dem Gefängnis herauswinden kann, werden wir sehen. Noch fehlt die Antwort auf die Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH).